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   BayObLG, 12.12.1996 - 2Z BR 123/96   

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https://dejure.org/1996,2855
BayObLG, 12.12.1996 - 2Z BR 123/96 (https://dejure.org/1996,2855)
BayObLG, Entscheidung vom 12.12.1996 - 2Z BR 123/96 (https://dejure.org/1996,2855)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - 2Z BR 123/96 (https://dejure.org/1996,2855)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1093
    Umfang des Mitbenutzungsrechts des Wohnungsberechtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbenutzungsrecht erstreckt sich bei Ersetzung auf die Anlagen und Einrichtungen in ihrem jeweiligen Bestand und Umfang

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbenutzungsrecht; Wohnungsberechtigter; Wäschetrockenplatz; dingliches Wohnrecht; Umbau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1093 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 651
  • MDR 1997, 342
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.07.1969 - V ZR 37/66

    Zentralheizung - § 1093 Abs. 3 BGB, außergewöhnlicher Unterhalt, Abgrenzung zum

    Auszug aus BayObLG, 12.12.1996 - 2Z BR 123/96
    Das Mitbenutzungsrecht erstreckt sich bei Ersetzung oder Umgestaltung auf die Anlagen und Einrichtungen in ihrem jeweiligen Bestand und Umfang (BGHZ 52, 234, 236).
  • LG Heidelberg, 24.06.2015 - 1 S 2/15

    Wohnungsrecht: Anspruch eines Wohnungsrechtsinhabers gegen den Eigentümer auf

    Allerdings finden die Befugnisse des Eigentümers, dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner dienende Anlagen und Einrichtungen zu verändern, dort ihre Grenze, wo dies zu unzumutbaren Beeinträchtigungen des Wohnungsberechtigten führt (BayObLG, Beschluss vom 12.12.2996, 2 Z BR 123/96, NJW-RR 1997, 651; KG Berlin a.a.O).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.1999 - 10 U 32/98

    Voraussetzungen für schuldbefreiende Wirkung bei Rückgabe der Mietsache

    Schuldbefreiende Wirkung tritt, von Sonderfällen abgesehen, erst durch Besitzaufgabe ein, die dem Vermieter vorher angedroht worden sein muß (Ergänzung zu Senat, Urt. v. 16.01.1997, 10 U 6/96, MDR 1997, 342 = WuM 1997, 218 = DWW 1997, 123).«.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 16. Januar 1997 (10 U 6/96, veröffentlicht in MDR 1997, 342 ) ausgeführt hat, ist der Eintritt von Annahmeverzug nicht ohne weiteres gleichzusetzen mit der Erfüllung der Rückgabeverpflichtung nach § 556 Abs. 1 BGB .

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 24 U 133/01

    Vorenthalten der Mietsache i. S. des § 557 Abs. 1 BGB a.F.

    Hat indessen die Räumung stattgefunden, befindet sich die Mietsache aber nicht in vertragsgerechtem Zustand, gerät der Vermieter in Annahmeverzug, wenn er die Rücknahme verweigert (BGH WM 1974, 260; OLG Hamburg MDR 1990, 247; (Bub/Treier/ Scheuer, aaO Anm. V Rn. 71; Wolf/Eckert/Ball, aaO Rn. 1114, 4. Spiegelstrich; MünchKomm/Voelskow, aaO 5, 4. Spiegelstrich; insoweit auch OLG Düsseldorf -10. ZS- MDR 1997, 342 und 1999, 538).
  • KG, 19.07.2001 - 8 REMiet 2/01

    Rückgabe im Sinne des § 556 Abs. 1 BGB bei weiterhin bestehendem Mitbesitz des

    An einer entsprechenden Entscheidung sieht es sich jedoch durch das Urteil des OLG Düsseldorf vom 16. Januar 1997 - 10 U 6/96 - (MDR 1997, 342) gehindert und hat deshalb dem Kammergericht folgende Frage zum Erlass eines Rechtsentscheids vorgelegt:.

    Aus diesem Grund liegt eine Abweichung im Sinne des § 541 Abs. 1 ZPO nicht vor, wobei im übrigen darauf hinzuweisen ist, dass die veröffentlichten Leitsätze der Entscheidung des OLG Düsseldorf unterschiedlich sind: Einerseits MDR 1997, 342, andererseits DWW 1997, 123.

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2006 - 24 U 152/05

    Ausschluss des vertraglichen Kündigungsrechts eines Mieters - Ordnungsgemäße

    Spiegelstrich; insoweit auch OLG Düsseldorf - 10. ZS - MDR 1997, 342 und 1999, 538).
  • KG, 18.05.1999 - 19 U 7072/98

    Klage auf Unterlassung und Beseitigung von Baumaßnahmen im Garten eines

    Aus § 1093 Abs. 3 BGB ergibt sich grundsätzlich keine Verpflichtung des Eigentümers, vorhandene Anlagen und Einrichtungen unverändert beizubehalten (vgl. BayObLG, NJW-RR 1997, 651).
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